Gibt es ein Zertifikat (GoBS, GDPdU, GoBD), womit das Kassenprogramm vom Finanzamt anerkannt wird

Gelegentlich liest man den Werbespruch auf diversen Internetseiten mit Kassen-Programmen "Prüfungssicher nach GoBs (oder GDPdU oder GoBD)". Kann man solchen Aussagen Vertrauen schenken?

Für die Finanzämter und Betriebsprüfer ist ein Zertifikat/Testat nicht verbindlich. Siehe dazu die GDPdU FAQ auf der Website des BMF :

17. Besteht die Möglichkeit, das vorhandene oder geplante DV-System von der Finanzverwaltung als "GDPdU-konform" zertifizieren zu lassen?

Nein.
Insbesondere die Vielzahl und unterschiedliche Ausgestaltung und Kombination selbst marktgängiger Buchhaltungs- und Archivierungssysteme lassen keine allgemein gültigen Aussagen der Finanzverwaltung zur Konformität der verwendeten oder geplanten Hard- und Software zu.

"Zertifikate" Dritter entfalten gegenüber der Finanzverwaltung keine Bindungswirkung.

Im Übrigen hängt die Ordnungsmäßigkeit eines im Rechnungswesen eingesetzten Verfahrens letztlich von mehreren Kriterien ab (z. B. auch von der Richtigkeit und Vollständigkeit der eingegebenen Daten). In der neuen GoBD steht unter Punkt 12 "Zertifizierung und Software-Testate":

180: Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - und damit zur Ordnungsmäßigkeit DV-gestützter Buchführungssysteme - werden weder im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung noch im Rahmen einer verbindlichen Auskunft erteilt.

181 "Zertifikate" oder "Testate" Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.

Von der Finanzverwaltung werden also keine Zertifikate ausgestellt noch irgendwelche Zertifikate anerkannt.

Diese Zertifikate und Werbesprüche sind nur für Werbezwecke und sollen Vertrauen erwecken.

Die gesetzlichen Anforderungen (Deutschland) werden von unserem Programmen erfüllt. D.h. Die Beschreibungsstandards werden eingehalten. Zusätzlich werden noch weitere Möglichkeiten des Exports geboten. Z.B. auch als Datenbank (mdb) oder Textdatei. Bei einer Prüfung können Daten damit als Z1, Z2 oder Z3 zur Verfügung gestellt werden. Allerdings müssen die Daten regelmäßig exportiert und elektronisch archiviert werden. Tagesabschlüsse (Z-Berichte), Kassenbelege, Kassenbuchungen.